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Beschwerdestelle

Das AGG verpflichtet den Arbeitgeber, eine Beschwerdestelle einzurichten, an die sich die Beschäftigten wenden können, wenn sie sich aus Gründen der Rasse oder wegen ihrer ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen.

Für Beschäftigte des Erzbischöflichen Ordinariats – Bereich Verwaltung – nimmt die Funktion der Beschwerdestelle bis 31.10.2011 die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Andrea Krapf, wahr:

„Wenn Sie sich im Sinne des AGG benachteiligt fühlen oder im Vorfeld einer Beschwerde eine Ansprechpartnerin suchen, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Wir werden dann das weitere Vorgehen miteinander besprechen.“