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Religionsunterricht staatlicher LehrerInnen an Grund-, Haupt- und Förderschulen- Nach dem Lehramtsstudium für Grund-, Haupt- und Förderschulen werden LehramtsanwärterInnen mit Religionsunterricht in der Fächerverbindung vom Religionspädagogischen Seminar (RPS) im Fach Katholische Religionslehre ausgebildet. Dazu werden Seminar- und Ausbildungstage in Verantwortung des Religionspädagogischen Seminars geplant und veranstaltet sowie Unterrichtsbesuche durchgeführt. MitarbeiterInnen des Religionspädagogischen Seminars wirken auf diese Weise für die Regierungen Oberfranken und Mittelfranken und durch Beauftragung durch das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg an der Ausbildung staatlicher LehrerInnen in den genannten Schularten mit.
- MitarbeiterInnen des RPS sind an den Prüfungen der LehramtsanwärterInnen mit Katholischer Religion beteiligt (Doppel-Lehrprobe/ Einzel-Lehrprobe/ mdl. Prüfung/ Hausarbeit).
- Sowohl in Oberfranken als in Mittelfranken werden in jedem Schuljahr über die Regierungen (Schulanzeiger/ Fortbildungsheft) Fortbildungsveranstaltungen für den katholischen Religionsunterricht in den jeweiligen Regierungsbezirken angeboten, die für staatliche LehrerInnen ausgeschrieben sind.
- Die Fachaufsicht hinsichtlich der Inhalte und der Umsetzung der Vorgaben für den Religionsunterricht in Bayern (Lehrplan) wird von der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht und dem Religionspädagogischen Semibar wahrgenommen.
- Fragen zur Vorläufigen Unterrichterlaubnis und zur Missio Canonica werden von der Leitung der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht beantwortet.
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