Religionsunterricht von Geistlichen
Der Religionsunterricht in der Schule stellt ein Feld im pastoralen Handeln von Diakonen, Kaplänen und Priestern dar. Die Abteilung Religionsunterricht von Geistlichen führt zur Tätigkeit in der Schule hin, begleitet sie durch Fortbildungsangebote sowie durch regelmäßige Beratungsbesuche im Religionsunterricht vor Ort. Sie nimmt für den Religionsunterricht von Geistlichen die fachaufsichtlichen Belange wahr.
Kurzfassung der wesentlichen Aufgabenschwerpunkte:Die religionspädagogische Ausbildung von Geistlichen erstreckt sich über einen Zeitraum von über sechs Jahren. Sie beginnt mit Schulpraktika schon während des Studiums, bildet dann einen Schwerpunkt im zweijährigen Pastoralkurs vor der Priesterweihe sowie während der ersten drei Kaplansjahre. Im vierten Kaplansjahr schließt sie mit der II. Dienstprüfung ab. In schulischen Seminartagen, religionspädagogischen Werkwochen und begleitenden Unterrichtsbesuchen geschieht eine schrittweise und vertiefte Hinführung zum religionsunterricht-lichten Handeln im Klassenzimmer. Nach der II. Dienstprüfung werden religionspädagogische Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Darüber hinaus erhält jeder Geistliche bis zum 50. Lebensjahr im Turnus von zwei Jahren einen Beratungsbesuch im Religionsunterricht. Abteilungsleiter Dr. Hans Schmid Schulrat i. K. |