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Wer kann Supervision in Anspruch nehmen?

Dieses Angebot richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erzbistums Bamberg und der Kirchenstiftungen.

Wie geschieht die Antragstellung?

Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Beginn der Supervision über Frau Kurlemann an den jeweiligen Dienstgeber zu stellen:

Frau Anne Kurlemann
Pastorales Personal - Aus- und Weiterbildung
Heinrichsdamm 32
960479 Bamberg
Telefon: 0951 502 366 oder 0951 502 362
Telefax: 0951 502368
E-Mail: supervision@erzbistum-bamberg.de