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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wenn Sie die Nichtigerklärung Ihrer kirchlichen Eheschließung anstreben, haben Sie wahrscheinlich viele Fragen. In der Regel lässt sich nur im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter des Offizialats die in Ihrem Fall einzuschlagende Vorgehensweise bestimmen. Doch um Ihr Informationsbedürfnis zu stillen oder Ihnen eventuelle Berührungsängste zu nehmen, wollen wir an dieser Stelle die wichtigsten Fragen zum Verfahrensablauf beantworten: